Nima Ashoff
dass die gesetzlichen krankenkassen eine psychotherapie bei einer diagnostizierten psychischen störung bezahlen ist eine gute sache. doch hat dies auswirkungen auf bereiche, die sie vielleicht vorher nicht bedacht haben. von einer berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur jobauswahl kann eine „aktenkundliche“ psychotherapie folgen für sie haben.
das soll kein plädoyer gegen kassengetragene psychotherapien sein! insbesondere wenn eine gravierende, diagnostizierte psychische störung vorliegt und damit eine theapie notwendig ist, dann ist das natürlich der richtige weg. anders kann es jedoch sein, wenn z.B. „nur“ eine vorübergehende persönliche krise vorliegt, die man ggf. mit wenigen stunden coaching bewältigen könnte!
warum aber? ein einfaches beispiel: versicherungsgesellschaften versuchen natürlich das eigene risiko bei vertragsabschluss zu minimieren. deshalb muss man sich auf herz und nieren prüfen lassen. besonders empfindlich reagieren die versicherer vor allem auf psychische probleme in der krankengeschichte (der letzten 10 Jahre!!). eine aktenkundige psychotherapie blockiert ihnen damit u.U. den weg z.B. in eine private krankenversicherung, lebens- oder berufsunfähigkeitsversicherung oder die verbeamtung. zudem gibt es verschiedene berufe, für deren ausübung sie im vorfeld eine amtlich bestätigte "psychische eignung" vorlegen müssen.
stunden, die sie selber bezahlen, werden nicht aktenkundig bei der krankenkasse oder ihrem arzt. treten somit bei einer recherche nicht zu tage, wenn sie sie nicht explizit angeben. für eine berufliche oder private krise mag es deshalb ratsam sein, nicht den weg über kostenerstattung der kasse zu gehen, sondern einen psychologen in privater praxis, einen coach oder heilpraktiker für psychotherapie aufzusuchen.
gerade für themen wie z.B. stressabbau, stressbedingte schlafstörungen, erschöpfung und burnout können ein paar stunden professionelle unterstützung sehr hilfreich sein. sollten ihre beschwerden jedoch schon so fortgeschritten sein, dass sie auch medikamentöse behandlung oder einen stationären aufenthalt brauchen, müssen sie den klinischen weg gehen da das ein coach oder heilpraktiker für psychotherapie nicht leisten kann und darf.
mit mir 'therapeutisch' beratend zu arbeiten, bietet ihnen den vorteil,
in meiner privatpraxis kann ich die anfallenden kosten nicht mit privaten oder gesetzlichen krankenkassen abrechnen. das honorar ist also in voller Höhe selbst zu zahlen. die kosten richten sich nach der GoP (Geührenordnung für Psychotherapie).
ihre vorteile als selbstzahler sind jedoch über das bereits oben erwähnte hinaus recht hoch:
beratungskosten können als "außergewöhnliche belastungen" i.d.R. von der steuer abgesetzt werden.