die SYSTEMISCHE Praxis wird geführt als privatpraxis ohne eigenen kassensitz. hier finden sie einen überblick über meine honorare sowie zum thema kostenübernahme durch die krankenkassen, selbstzahler, vorteile der privatliquidation hinsichtlich eigener beruflicher entwicklung / angedachter privater (kranken-)versicherung und steuerliche absetzbarkeit. bitte sprechen sie mich jederzeit an, wenn sie fragen dazu haben!
die gesetzlichen krankenkassen bezahlen nur behandlungen nach den derzeit anerkannten "richtlinienverfahren". nur diese gelten als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“. dazu gehören im moment:
die aufgezählten verfahren werden nur dann von den gesetzlichen krankenkassen bezahlt, wenn die behandlung von einem ärztlichen oder psychologischen psychotherapeuten mit approbation (heilkundezulassung / eintrag ins ärzteregister) durchgeführt wird. ist durch sie als hilfesuchendem belegbar, dass in den kommenden drei monaten bei keinem dieser kollegen ein therapieplatz frei wird, ihr anliegen jedoch dringend ist, so können sie ggf. auch grundsätzlich die kosten für einen heilpraktiker erstattet bekommen (dieser ist ebenfalls amtlich zur heilkunde zugelassen). bitte informieren sie sich hierzu bei ihrer jeweiligen krankenkasse! bei fragen unterstütze ich sie gerne!
verfahren die nicht kassenzugelassen sind, wie z.b. körperorientierte verfahren (z.b. bioenergetik, EFT, KT, focusing, spannungsreduktions übungen, etc.) und weitere, können (nur) vom heilpraktiker im rahmen der heilpraktiker-leistungen abgerechnet werden (kostenerstattungsverfahren bei vorhandener zusatzversicherung oder einschluss von heilpraktikerleistungen in der krankenversicherung, s.u.). bitte informieren sie sich hierzu bei ihrer jeweiligen krankenkasse!
psychotherapeutiche heilleistungen nach dem heilpraktikergesetz richten sich in der erstattung (!) nach der gebührenordnung für heilpraktiker (GebüH).
infolink: Gebührenordnung der Heilpraktiker (Heilpraktikerverband)
infolink: Gebührenordnung der Heilpraktiker (Continentale Versicherung)
infolink: Gebührenordnung der Psychotherapeut*innen (GOP) Stand April 2020 (pdf)
(achtung! für externe links kein gewähr meinerseits auf deren aktualität und korrektheit!)
grundsätzlich sind heilpraktikerleistungen frei verhandelbar. meine honorare lehnen sich an die GebüH an und entsprechen ca. 60-80% der GOP (Gebührenordnung der Ärzte & Psychotherapeuten). gerne können sie bei interesse eine detaillierte preisliste sowie eine liste potenzieller erstattungen bei mir erfragen!
als Psychologische Psychotherapeutin iA und Heilpraktikerin für Psychotherapie lehne ich meine honorare für SELBSTZAHLER
an die GebüH an (im zeitäquivalent ca. 67% der zugleich abrechenbaren Ziffern der aktuellen Gebührenordnung der Ärzte & Psychotherapeuten (GOÄ /GOP) bezogen auf gesetzliche Versicherte (!) entsprechend (faktor 2,37)).
! CORONA-HINWEIS !: der zusatzaufwand durch die hygieneverordnung wird in anlehnung an die gebührenordnung für ärzte (GOÄ) nach GOÄ-Ziffer 383A bzw. 245A mit einer kostenpauschale von 2,10 EUR je präsenzsitzung in rechnung gestellt.
gerne können sie bei interesse eine detaillierte preisliste sowie eine liste potenzieller erstattungen der privatkassen bei mir erfragen!
heilleistungen sind steuerfrei!
im allgemeinen erfolgt die bezahlung in bar im anschluss an die sitzung (gegen quittung; eine rechnung kann auf wunsch ebenfalls erstellt werden).
die gesetzlichen krankenkassen übernehmen die kosten für heilpraktikerleistungen im regelfall nicht. ausnahmen bestehen eventuell (!) dann, wenn der jeweilige versicherte nachweisen kann (z.B. dokumentation von telefonaten), dass kein niedergelassener kollege (arzt oder psychologe mit kassensitz) über freie therapieplätze in einem angemessenen zeitraum verfügt.
private krankenkassen sowie zusatzversicherungen für heilpraktiker (sektorale heilpraktikerlesitungen) bieten jedoch häufig die möglichkeit zur weitgehenden kostenerstattung (das sogenannte kostenerstattungsverfahren). bitte klären sie direkt mit ihrer krankenversicherung, ob und welche erstattungsmöglichkeiten bestehen! es empfiehlt sich, dies möglichst im vorfeld zu tun.
wenn sie den weg über das kostenerstattungsverfahren gehen möchten, so sprechen sie mich frühzeitig (am besten gleich zu anfang!) darauf an - ich unterstütze sie gerne im vorgehen.
folgende kassen übernehmen meine kosten (anteilig): DEBEKA
in deutschland übernehmen die krankenkassen nur kosten (wissenschaftlich) anerkannter psychotherapie-methoden. (siehe oben). krankenkassen übernehmen die gesamten behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische störung mit "krankheitswert" handelt. dazu gehören u.a.:
ob eine solche psychische störung vorliegt, kann z.B. durch einen kassenzugelassenen psychologischen psychotherapeuten, mich oder einen arzt (z.B. ihren hausarzt) festgestellt werden. leistungen wie erziehungs-, ehe- oder lebensberatung werden von den krankenkassen nicht übernommen. da die grenzen hier oft unklar sind und häufig eines das andere bedingt (z.B. schwierigkeiten in der ehe, die zur depressivität eines partners führen) empfiehlt sich generell die überprüfung, ob eine psychische störung vorliegt.
psychologische begleitung und coaching sind keine kassenleistung, sondern unterliegen der privatliquidation. die honorarsätze können frei vereinbart werden. sie orientieren sich im regelfall an art um umfang ihres anliegens. da es sich hierbei nicht um heilleistungen sondern dienstleistungen handelt, sind sie umsatzsteuerpflichtig.
selbstzahler umgehen formalitäten mit ihren krankenversicherungen. wird von ihnen beispielsweise der wechsel in eine private krankenversicherung, die verbeamtung oder der abschluss einer berufsunfähigkeitsversicherung oder lebensversicherung angestrebt, mag es sinnvoll erscheinen, die kostenübernahme für eine psychologische behandlung / begleitung durch eine krankenversicherung zu vermeiden.
weitere vorteile:
kosten der beruflichen weiterentwicklung & beratung sind zudem prinzipiell steuerlich als sonderausgaben absetzbar!
im falle, dass sie sich eine private psychologische begleitung nicht leisten können, so sprechen sie mich bitte an - ich halte jährlich ein kleines kontingent an sozialplätzen zu reduziertem honorarsatz frei!