selbstzahler umgehen formalitäten mit ihren krankenversicherungen. wird von ihnen beispielsweise der wechsel in eine private krankenversicherung, die verbeamtung oder der abschluss einer berufsunfähigkeitsversicherung oder lebensversicherung angestrebt, mag es sinnvoll erscheinen, die kostenübernahme für eine psychologische behandlung / begleitung durch eine krankenversicherung zu vermeiden, da dies zu einer ablehnung / erheblichen erschwernis führen kann.
weitere vorteile:
das 'Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker'(GebüH - sie finden dieses auch im internet oder hier unter 'kosten') - bietet ihnen richtwerte für die kosten. grundsätzlich sind heilpraktikerleistungen frei verhandelbar. meine honorare lehnen sich an die GebüH an. sie finden sie unter kosten!
heilleistungen sind steuerfrei!
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